ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der pol1 Agentur für Kommunikation GmbH
FN 357237z
Darwingasse 6, DG Top 23
A-1020 Wien
+43 1 968 75 94-0
office@pol1.at
- Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der pol1 Agentur für Kommunikation GmbH („pol1“ oder „Agentur“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
1.2 Grundlage des Vertrages sind das Angebot der Agentur, die jeweilige Leistungsbeschreibung, Briefing-Unterlagen sowie diese AGB. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihre Geltung zuvor schriftlich anerkannt wurde. Bereits jetzt widerspricht die Agentur fremden AGB ausdrücklich.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. - Social-Media-Plattformen und externe Systeme
2.1 Dem Kunden ist bewusst, dass Betreiber von Social-Media- und Online-Plattformen (z. B. Meta, Google, TikTok, X, LinkedIn etc.) Inhalte jederzeit nach eigenen Richtlinien sperren, einschränken oder löschen können. Die Agentur hat darauf keinen Einfluss.
2.2 Die Agentur haftet nicht für Einschränkungen, Verzögerungen oder Löschungen, die durch Plattformbetreiber oder deren technische Systeme verursacht werden.
2.3 Für die Einhaltung plattformspezifischer Richtlinien ist der Kunde inhaltlich (juristisch) verantwortlich, sofern ihm die Inhalte vorab zur Prüfung vorgelegt wurden. - Konzept-, Ideen- und Pitchschutz
3.1 Wird die Agentur vor Abschluss eines Vertrages eingeladen, ein Konzept, eine Präsentation, kreative Ideen oder Strategievorschläge („Pitching-Leistungen“) zu erstellen, entsteht ein entgeltlicher Pitch Vertrag.
3.2 Sämtliche präsentierten Inhalte – unabhängig davon, ob sie urheberrechtliche Werkhöhe erreichen – gelten als geistige Leistung der Agentur und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine präsentierten Ideen, Layouts, Claims, Designs, Strategien oder sonstige Elemente wirtschaftlich zu verwerten, sofern hierfür kein Auftrag an die Agentur erteilt wurde.
3.4 Nutzt der Kunde eine von der Agentur präsentierte Idee ohne Beauftragung, gilt der Einsatz als vergütungspflichtig; es entsteht ein Honoraranspruch in angemessener Höhe. - Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
4.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem Briefing-Protokoll.
4.2 Änderungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden nach Aufwand gesondert verrechnet.
4.3 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Logos, Bildmaterialien und systemischen Berechtigungen zeitgerecht bereit.
4.4 Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Inhalte frei nutzbar sind und keine Rechte Dritter verletzen. Bei Ansprüchen Dritter stellt er die Agentur schad- und klaglos.
4.5 Vom Kunden freizugebende Zwischenstände gelten nach drei Werktagen ohne Feedback als genehmigt. - Einsatz von Dritten und Fremdleistungen
5.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder qualifizierte Dritte zu beauftragen.
5.2 Verträge mit externen Dienstleistern (z. B. Druckereien, Medienhäusern, Fotografen, Technikfirmen) können im Namen der Agentur oder des Kunden abgeschlossen werden.
5.3 Bei langfristigen Verpflichtungen eines Dritten tritt der Kunde in diese Verträge ein, wenn der Agenturvertrag endet. - Termine und Fristen
6.1 Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Bei Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Plattformverhalten, Ausfälle von Drittanbietern, Krankheit oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern sich Fristen entsprechend.
6.3 Bei Verzug der Agentur ist ein Rücktritt erst nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von mind. 14 Tagen zulässig. - Vertragsdauer und vorzeitige Beendigung
7.1 Die Agentur kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn:
• der Kunde trotz Mahnung wesentliche Pflichten verletzt (z. B. Zahlungen, Mitwirkung),
• die Leistungserbringung durch Umstände des Kunden unmöglich wird,
• Zweifel an der Bonität bestehen und keine Sicherheit geleistet wird.
7.2 Der Kunde kann bei schwerwiegender Pflichtverletzung der Agentur und erfolgloser Nachfristsetzung kündigen. - Honorar und Kosten
8.1 Das Honorar entsteht mit Erbringung der Leistung und ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
8.2 Alle Preisangaben sind Nettopreise exkl. USt.
8.3 Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (z. B. zusätzliche Revisionen, Expressleistungen, Mehrleistungen) werden nach Aufwand verrechnet.
8.4 Bei Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % wird der Kunde informiert. Wird nicht binnen 3 Werktagen widersprochen, gelten sie als genehmigt.
8.5 Bricht der Kunde den Auftrag ab oder verzögert ihn, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Agentur hat Anspruch auf das vereinbarte Gesamt-Honorar, sofern der Abbruch nicht durch grobe Pflichtverletzung der Agentur verursacht wurde. - Zahlungsmodalitäten
9.1 Das Entgelt ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie der Ersatz von Mahn- und Inkassospesen.
9.3 Die Agentur kann bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückhalten.
9.4 Eine Aufrechnung ist nur bei schriftlich anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen zulässig. - Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 Alle kreativen, grafischen, textlichen oder strategischen Leistungen bleiben im Eigentum der Agentur.
10.2 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über und nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich).
10.3 Jede weitergehende Nutzung (insbesondere Weiterentwicklung, Weitergabe, Übersetzung, Formatadaptionen, neue Medienkanäle) bedarf der Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
10.4 Die Agentur darf auf eigenen Kanälen (Website, Social Media, Präsentationen) auf die Zusammenarbeit verweisen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. - Gewährleistung
11.1 Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferung oder Erkennbarkeit schriftlich zu melden.
11.2 Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur das Recht auf Verbesserung oder Austausch. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.
11.3 Für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten (Wettbewerb, IP, Datenschutz, Markenrecht) haftet die Agentur nur bei grobem Verschulden, sofern Inhalte vom Kunden zur Verfügung gestellt oder freigegeben wurden. - Haftung
12.1 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht.
12.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
12.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
12.4 Diese Einschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen. - Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf www.pol1.at/datenschutz veröffentlichten Datenschutzerklärung. - Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Wien zuständige Gericht.
